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Wärmemessdienst Hohls GmbH

Aktuelles

Verabschiedung der neuen Heizkostenverordnung

Durch den Beschluss des Bundesrates im November 2021 wurde der Novellierung der Heizkostenverordnung in Bezug auf die EED Richtlinie zugestimmt.

Dadurch ergeben sich für Hausbesitzer und Hausverwaltungen folgende Neuerungen:

Nutzer von bereits mit Funkgeräten ausgestatteten Liegenschaften können in Zukunft (ab 2022) ihre Verbrauchswerte monatlich einsehen. Hierzu werden wir ein entsprechendes Mieterportal anbieten.

Liegenschaften, die neu mit Messgeräten ausgestattet werden, müssen ab sofort ausschließlich mit Funkmessgeräten bestückt werden.

Bestandsliegenschaften mit nicht funkender Zählerausstattung müssen bis zum 31.12.2026 umgerüstet werden.

Die Fernauslesung kann entweder als Walk-By Lösung gewählt werden (hier sind monatliche Auswertungen zunächst schwer umsetzbar, da der Ableser weiterhin vor Ort sein muss, um die Funksignale zu empfangen) oder aber mithilfe eines oder mehrerer Gateways in der Liegenschaft direkt von unserem Büro aus erfolgen.

Das Gateway wird separat erworben und kann bei Liegenschaften, die vorerst auf die monatliche Auslesung verzichten möchten, jederzeit nachgerüstet werden.

Natürlich sind auch die fernauslesbaren Messgeräte sowie das Gateway sowohl als Kauf - oder Mietoption erhältlich.

Die Preise für fernauslesbare Messgeräte steigen aktuell durch die Nachfrage sowie durch Probleme der Lieferanten beim Einkauf einzelner Komponenten.

Hier werden wir Ihnen jedoch den bestmöglichen Preis ermitteln, damit die Umrüstung mit möglichst geringen Mehrkosten für die Wohnungsnutzer umsetzbar ist.

Eine generelle Vermeidung von Mehrkosten für den Verbraucher ist jedoch, entgegen den Äußerungen des Bundesrates, nicht möglich.

Bitte sprechen Sie uns an, um die Umrüstung Ihrer Liegenschaft sinnvoll zu planen.

Bitte bedenken Sie, dass wir nicht alle unsere Bestandsliegenschaften kurz vor dem absoluten Pflichttermin im Jahr 2026 umrüsten können. Daher fordern Sie frühzeitig ein Angebot an, um bereits auf einer der nächsten Eigentümerversammlungen über einen Wechsel auf Funkgeräte sprechen zu können.

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