FAQ
Wie lange dauert es, bis die Abrechnung erstellt wird?
Wenn die Ablesung durch uns erfolgt ist, warten wir auf die ausgefüllten Kosten- und Wohnungslisten, die uns von der Hausverwaltung/dem Hauseigentümer zurückgeschickt werden. Wenn diese vollständig (!) vorliegen, dauert die Abrechnungserstellung zwischen 1-6 Wochen (je nach Auftragslage).
Woher kommen die Umrechnungsfaktoren bei den Heizkostenverteilern?
Jeder Heizkörper hat eine unterschiedliche Heizleistung. Anhand des Aufmaßes, welches von unseren Monteuren vorgenommen wurde, werden Ihre Heizkörper mithilfe einer Bewertungs-Software herausgesucht, die Heizleistung ermittelt und mithilfe von sogenannten kc-Werten wird ein Umrechnungsfaktor ermittelt, mit dem der Ablesewert multipliziert wird, um einen Verbrauchswert zu erhalten.
Ist bei den Funkmessgeräten eine Zwischenablesung der Messgeräte bei Mieterwechsel notwendig?
Eine Zwischenablesung ist bei einer Ausstattung mit Funkmessgeräten nur bedingt notwendig. Wir bekommen am Jahresende alle 12 Monatsendwerte übermittelt. Sollte ein Auszug in der Mitte des Monats oder einem anderen Datum als dem Monatsende erfolgen, so müssten die Anzeigewerte manuell festgehalten und uns übermittelt werden.
Warum bekomme ich monatlich eine E-Mail mit den UVI-Werten?
Die monatliche Übermittlung der Verbrauchswerte ist mittlerweile überall dort Pflicht, wo alle Messgeräte funkend sind. Mit der monatlichen Übermittlung der UVI (unterjährige Verbrauchsinformation) erhalten Sie die aktuellen Verbräuche umgerechnet in KWH. Sie können natürlich nach wie vor die Verbräuche direkt am Gerät überprüfen.
Wieso sind in unserer Liegenschaft noch keine Funkgeräte eingebaut?
Die Geräteausstattung muss von der Eigentümergemeinschaft oder dem Hauseigentümer (bei kleineren Liegenschaften) beschlossen werden und dann hier in Auftrag gegeben werden. Bis zum 31.12.2026 sind auch noch vorhandene, nicht funkende Geräte erlaubt.
Sind Funkmessgeräte genauer?
Nein. Die elektronischen Messgeräte sind dieselben wie vorher, nur durch die Funkoption erweitert. Der Vorteil der Funkgeräte liegt allein in der Ablesung aus der Ferne.
Werden Funk-Rauchmelder auch monatlich gewartet?
Aktuell werden Rauchmelder, wie vom Gesetzgeber gefordert, nur einmal jährlich gewartet.
Wie lang sind meine Geräte geeicht?
Wärme- und Wasserzähler sind 6 Jahre geeicht. Natürlich funktionieren diese auch nach Ablauf der Eichfrist noch weiter. Die identischen Zähler sind in anderen Ländern für bis zu 12 Jahre zugelassen.
Heizkostenverteiler unterliegen keiner Eichfrist. Die Laufzeit dieser Geräte richtet sich nach der eingebauten Batterie. In der Regel beträgt die Batterielaufzeit 10+1 Jahr. Ebenso verhält es sich mit den Rauchmeldern.